Allgemeine Geschäftsbedingungen von undressed.socials, Linda Hiller. Fassung 2026.
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von undressed.socials, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
Unsere Angebote sind bis zur Bestätigung freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot schriftlich angenommen wird, auch per E-Mail, oder wenn wir auf Wunsch mit der Arbeit beginnen. Angebote gelten 30 Tage, sofern nicht anders angegeben.
Die Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Jede Zusammenarbeit beginnt mit The Undress, der strategischen Grundlagenarbeit; ohne diese startet weder Retainer noch Produktion. Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach vorheriger Ankündigung gesondert verrechnet.
Der monatliche Retainer läuft mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten, weil Social Media Kontinuität braucht. Er verlängert sich monatlich, sofern nicht schriftlich mit 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Nicht genutzte Kapazitäten innerhalb eines Monats verfallen.
Die Kundin oder der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben bereit, die wir zum Arbeiten brauchen. Verzögerungen bei Feedback oder Materiallieferung verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Es wird zugesichert, dass alle beigestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Projekten können wir 50 Prozent bei Auftragserteilung und 50 Prozent bei Lieferung verrechnen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Betreibungskosten.
Mit vollständiger Bezahlung erhält die Kundin oder der Kunde die Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck in den vereinbarten Kanälen. Templates aus Redressed sind exklusiv und werden nie weiterverkauft. Konzepte, Entwürfe und Arbeitsdateien, die nicht bezahlt wurden, bleiben unser Eigentum. Wir dürfen die Zusammenarbeit als Referenz nennen und die Arbeiten im Portfolio zeigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Zur Vertragserfüllung können wir geeignete Dritte beiziehen, etwa Fotograf:innen, Cutter:innen oder Creator. Für Verfügbarkeit, Reichweite oder Algorithmusentscheidungen von Plattformen wie Instagram, TikTok, Pinterest oder LinkedIn haften wir nicht; ein bestimmtes Reichweiten-, Engagement- oder Verkaufsergebnis wird nicht geschuldet.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinformationen vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, auch über das Vertragsende hinaus.
Projektverträge enden mit Lieferung und Bezahlung. Dauerschuldverhältnisse können nach Punkt 4 gekündigt werden. Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall verrechnet.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Unternehmer:innen ist das für Dornbirn zuständige Gericht vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag aufrecht.
Diese Bedingungen wurden von der Medieninhaberin bestätigt. Eine rechtliche Prüfung vor Veröffentlichung empfehlen wir dennoch.